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24.10.2018 14:36 Alter: 6 yrs

Zueinander finden

Kliniken und Kassen müssen in der Leistungs-Vergütung Kompromisse eingehen und einander wieder mehr vertrauen, um den bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten zu mindern und das G-DRG-System langfristig zu erhalten.


Das Krankenhaus-Entgeltsystem polarisiert die Vertragsparteien. Das teils kriminalisierende Misstrauen der Kostenträger gegenüber der Rechtmäßigkeit der Abrechnung von Krankenhausleistungen ist nicht unerheblich. Eine sorgfältige, detaillierte und transparente Dokumentation medizinischer Leistungserbringung ist längst nicht mehr ausreichend. Die reale Leistungs-Vergütung entscheidet sich zunehmend im Spannungsfeld aus Rechnungsstellung, MDK-Fallprüfungen und Sozialgerichten. Offizielle Schätzungen gehen bundesweit von einer Zunahme der Fall-Prüfquote auf 15 bis 20 Prozent aus – Tendenz steigend. Auch die Erhöhung der Aufwandspauschale zugunsten der Kliniken hat daran nichts geändert, und die betriebswirtschaftlichen Schäden durch Bindung personeller Ressourcen, Liquiditätseinbußen und letztlich Erlösminderung sind erheblich. Es hat den Anschein, als habe sich ein eskalierendes, bewusst alimentiertes Parallelsystem aus MDK-Fallprüfungen, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren etabliert.

Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung sind ebenfalls wenig hilfreich. So entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22. April 2009: „Ob und ggf. mit welcher Dauer Krankenhausbehandlung erforderlich ist, ist (…) von der Krankenkasse und im Streitfall von den Gerichten selbstständig zu prüfen und zu entscheiden, ohne dass dabei den Krankenhausärzten eine Einschätzungsprärogative zukommt.“

 

Auch die Einführung einer Prüfverfahrensvereinbarung, deren Kündigung 2015 durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Änderung zum 1. Januar 2017 schafften keine Annäherung der Konfliktparteien. Vielmehr nahm der bürokratische Aufwand zu und verschärfte die Gesamtproblematik. Krankenhäuser können sich nur strategisch positionieren, um den oktroyierten Verfahren gerecht zu werden. Zentrale Bedeutung gewinnt dabei die Neu-Definition des Medizinischen Controllings und dessen Erweiterung um ein „MDK-Management“. Ein hochspezialisiertes Aufgabenfeld mit intensivierter Schnittstelle zum Kaufmännischen Controlling, um strategische Fehler in der Leistungsplanung und daraus resultierende Liquiditätslücken zu vermeiden. Dessen sachbezogene Kommunikation mit Kostenträgern und MDK geht weit über die fristgerechte Initiierung von Widerspruchs- und Klageverfahren hinaus.

Eine Lösung des Konflikts über gesetzliche Neu-Regelungen ist nicht erkennbar. Dabei geht es auch um die langfristige Akzeptanz des Entgeltsystems. Nur ein kompromissbereites aufeinander Zugehen der Vertragspartner könnte den ressourcenzehrenden Konflikt auflösen. 

Die Autorin ist DVKC-Vorstandsmitglied und Leiterin des Ressorts Operatives

Krankenhausmanagement der OSB-Krankenhausmanagementberatung GmbH.