Termine
Online Seminar: "Ist hier alles anders?"
am 4./5 und 11./12. März 2021, 15.00 - 16.30 Uhr
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DVKC Newsletter Seminare, DKCT und Umfrage
Ueberblick: Online Seminar im Maerz: Ist hier alles anders? Controlling fuer Neu- und Quereinsteiger im Krankenhaus und der Gesundheitswirtschaft Online Seminar im April / Mai: “US-Leader & Manager Toolbox Seminar“ mit Tom...[mehr]
Trauer um Dr. Dieter Müller
An den Weihnachtsfeiertagen erreichte uns eine Meldung, die uns bewegt hat und sehr traurig gemacht hat. Unser langjähriges Vorstandsmitglied und Ehrenmitglied Dr. Dieter Müller aus Leipzig ist am 21. Dezember 2020 verstorben....[mehr]
Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr 2021
Liebe Mitglieder, sehr geehrte Freunde und Unterstützer des DVKC,[mehr]
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Hermann Gröhe: „Mehr Qualität und Transparenz bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“
Berlin, 31. August 2016
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen. Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen."
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit