„Angesichts der Milliarden an Verbesserungen in Verkehrsinfrastruktur und Bildungseinrichtungen kommt die zentrale Bedeutung der Krankenhäuser im Bereich der Daseinsvorsorge zu kurz. Die absolut unzureichende Bereitstellung der Investitionsmittel für die Krankenhäuser bleibt ohne Lösung.
Positiv ist die Fokussierung der Verhandlungspartner auf die Personalsicherung einschließlich der Personalkostenfinanzierung in den Krankenhäusern. Die vorgesehene Neupositionierung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Die Krankenhäuser begrüßen grundsätzlich, wenn regionale, strukturelle und hausindividuelle Aspekte sowie die Personalfinanzierung eine bessere Berücksichtigung finden.
Ebenfalls zu begrüßen ist die Reform der Notfallversorgung und die gleichrangige Einbindung der Krankenhäuser in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes. Aus Krankenhaussicht bleibt aber anzumahnen, dass die gesetzliche Regelung der notwendigen grundlegenden Reform des Vergütungssystems fehlt.
Bei der angedachten Fortsetzung der Qualitätsoffensive muss auch eine kritische Überprüfung der hohen Regulierungsdichte und bürokratischen Überfrachtung durch die bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgen.“
Quelle: www.dkgev.de