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Online Seminar: "Ist hier alles anders?"
am 4./5 und 11./12. März 2021, 15.00 - 16.30 Uhr
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Trauer um Dr. Dieter Müller
An den Weihnachtsfeiertagen erreichte uns eine Meldung, die uns bewegt hat und sehr traurig gemacht hat. Unser langjähriges Vorstandsmitglied und Ehrenmitglied Dr. Dieter Müller aus Leipzig ist am 21. Dezember 2020 verstorben....[mehr]
Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr 2021
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DVKC Kolumne November
Einheitliche Kennzahlendefinitionen
Für die Krankenhaussteuerung wird eine bunte Vielfalt an Kennzahlen eingesetzt. Vergleichsanalysen sind deshalb kaum möglich. Der DVKC möchte Kennzahlendefinitionen und Begriffe durch Standards vereinheitlichen.
Von Nils Crasselt
Die finanzielle Berichterstattung gegenüber externen Adressaten unterliegt in Deutschland – genauso wie fast überall auf der Welt – detaillierten gesetzlichen Vorschriften. Für Krankenhäuser werden die allgemeinen Regeln des HGB durch die Vorgaben der KHBV noch präzisiert. Das dem Management Reporting zugrunde liegende interne Rechnungswesen kann demgegenüber grundsätzlich frei gestaltet werden.
In der Praxis führt diese Gestaltungsfreiheit vor allem bei den Ergebniskennzahlen zu einer kaum mehr zu überblickenden Vielfalt. Eine Orientierung allein am Jahresergebnis nach HGB erscheint nicht ausreichend für die betriebswirtschaftliche Steuerung. Kennzahlen wie EBIT, EBITDA und Cashflow haben längst Einzug in das Krankenhauscontrolling gefunden, oftmals mit zahlreichen individuellen Bereinigungen und Anpassungen.
Das hohe Maß an Freiheit ermöglicht es der Krankenhausleitung, das betriebswirtschaftliche Informationssystem möglichst gut an die eigenen Informationsbedürfnisse anzupassen. Ein Nachteil ist aber, dass Vergleiche mit anderen Krankenhäusern nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind. Nicht selten tragen gleiche Kennzahlen unterschiedliche Namen. Oder noch schlimmer: Kennzahlen heißen gleich, sind aber im Detail unterschiedlich definiert. Gerade hier erweisen sich die individuellen Bereinigungen als problematisch.
Kennzahlen wie EBIT und EBITDA werden nicht nur intern genutzt, sondern auch zur Kommunikation z.B. mit Fremdkapitalgebern. Somit überträgt sich das Problem der mangelnden Vergleichbarkeit auf die freiwillige, über das gesetzlich geforderte Maß hinaus gehende Publizität der Krankenhäuser. Fließen die Kennzahlen trotz unterschiedlicher Definitionen unverändert in Vergleiche ein, kann dies zu Verzerrungen führen. Wird die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser falsch eingeschätzt, drohen gesamtwirtschaftlich suboptimale Allokationen knapper Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe des DVKC Standards für eine branchenspezifische, mehrstufige Bereichsergebnisrechnung mit inhaltlich klar definierten Zwischengrößen. Ziel dieser Initiative ist es, die Vergleichbarkeit von Ergebniskennzahlen zu erhöhen. Gelingt es, möglichst viele Krankenhäuser für die freiwillige Anwendung des erarbeiteten Schemas zu gewinnen, vereinfacht dies nicht nur Benchmarking-Analysen der Krankenhäuser selbst, sondern trägt auch zu einer verbesserten Transparenz und damit Funktionsweise des Krankenhausmarktes bei.
Der Autor ist Professor für Controlling an der Bergischen Universität Wuppertal und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des DVKC. Die Kolumne ist erschienen in f&w Ausgabe 11/17.